Veröffentlicht am 13.06.2014, 22:29 Uhr

Dr. Nina Scheer, SPD-Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Herzogtum Lauenburg / Stormarn-Süd, begrüÃt den gestrigen Beschluss des Umweltministerrats: Künftig sollen die Mitgliedstaaten der EU die Möglichkeit haben, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen.
âDer Beschluss der Umweltminister zur Opt-out Regelung («Ausstiegsklausel») ist ein wesentlicher Schritt, um künftig auch auf nationaler Ebene den Anbau gentechnisch veränderter Organismen ausschlieÃen zu können", so Scheer.
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Das Opt-out-Verfahren für nationale Anbauverbote sieht vor, dass die Kommission in einem ersten Verfahrensschritt dem antragstellenden Unternehmen für Gen-Anbau den Wunsch derjenigen Mitgliedstaaten mitteilt, die keinen Anbau auf ihrem Territorium möchten. Der Antragsteller hat dann die Gelegenheit, diesem Wunsch freiwillig zu entsprechen und das Gebiet aus dem Antrag auszunehmen. Falls dies nicht geschieht, kann der Mitgliedstaat nach den in der Richtlinie festgelegten Regeln das Anbauverbot verhängen.
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Nina Scheer begrüÃte erst kürzlich einen dahingehenden Beschluss des Bundestages, worin die Bundesregierung aufgefordert wurde, sich für eine Opt-out-Regelung in Brüssel einzusetzen. Hierfür bedurfte es eines Kurswechsels in den CDU-geführten Ressorts des Bundeskabinetts. (vgl. PM vom 12.02.2014; Link: http://www.nina-scheer.de/zur-sache/pm/160-scheer-kritisiert-eu-abstimmung-ueber-genmais.html und 22.05.2014; Link: http://www.nina-scheer.de/zur-sache/pm/185-scheer-zum-heutigen-beschluss-des-bundestages-zur-gruenen-gentechnik.html)
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Dem Beschluss der Umweltminister schlieÃt sich nun ein Verhandlungsprozess an, um eine Entscheidung auf europäischer Ebene noch in diesem Jahr zu erreichen. Im Rahmen eines sogenannten Trilogs darf die Ratspräsidentschaft nun für den europäischen Gesetzgebungsprozess Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission aufnehmen.
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Aktuell wachsen keine gentechnisch veränderten Pflanzen auf deutschen Feldern. Für die einzige in der EU zugelassene gentechnisch veränderte Maislinie MON 810 besteht in Deutschland seit 2009 ein temporäres Anbauverbot gemäà einer Ausnahmeregelung im europäischen Recht (der sogenannten Schutzklausel). Die Schutzklausel ist aber nicht dazu gedacht, den Anbau einer gentechnisch veränderten Pflanze dauerhaft auszuschlieÃen.
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Die Opt-out-Lösung bietet zurzeit die einzige Chance, den Anbau von Gentechnikpflanzen, deren Anbau zukünftig EU-weit zugelassen werden könnte, für Deutschland dauerhaft zu verbieten.
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âEs muss nun zügig auf gesetzliche Anbauverbotsmöglichkeiten hingearbeitet werden, sodass zukünftig auch Staaten ihren Vorsorgeschutz gegenüber der Bevölkerung besser wahrnehmen können", so Scheer.
Homepage: Nina Scheer, MdB